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Patienteninformation

Aufklärung vor genetischen Analysen gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG)

Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) und  der Berufsverband Deutscher Humangenetiker (BVDH) weisen ausdrücklich  darauf hin, dass das Gendiagnostikgesetz (GenDG) für alle genetischen  Analysen gemäß GenDG eine ausführliche Aufklärung und eine schriftliche  Einwilligung der Patienten voraussetzt. Vor vorgeburtlichen und  prädiktiven (vorhersagenden) Analysen ist zusätzlich eine genetische  Beratung erforderlich. Bitte lesen Sie diese Patienteninformation zur  Aufklärung vor genetischen Analysen sorgfältig durch und sprechen Sie  uns gezielt an, wenn Sie Fragen dazu haben.

Ihnen (oder einer Person, für die Sie  sorgeberechtigt sind oder die Sie betreuen) wurde die Durchführung einer  genetischen Analyse empfohlen, um folgende Diagnose / Fragestellung  abzuklären:

Wir möchten Ihnen erläutern,  welches Ziel diese Analysen haben, was bei genetischen Analysen  geschieht und welche Bedeutung die Ergebnisse für Sie und Ihre  Angehörigen erlangen können.

Eine genetische Analyse hat zum Ziel,

  • die Chromosomen als Träger der Erbsubstanz mittels Chromosomenanalyse bzw. molekular-zytogenetischer Analyse,
  • die Erbsubstanz selbst (DNS/DNA) mittels molekulargenetischer bzw. Array-Analyse oder
  • die Produkte der Erbsubstanz (Genproduktanalyse)

auf genetische Eigenschaften zu untersuchen, die  möglicherweise die Ursache der bei Ihnen oder Ihren Angehörigen  aufgetretenen oder vermuteten Erkrankung / Störung sind.

Als Untersuchungsmaterial dient in den  meisten Fällen eine Blutprobe (5 ml, bei Kindern oft weniger).  Normalerweise bedingt eine Blutentnahme keine gesundheitlichen Risiken.  Manchmal kann im Bereich der Einstichstelle eine Blutansammlung  (Hämatom) oder extrem selten eine Nervenschädigung auftreten. Sollte in  Ihrem Fall eine Gewebeentnahme notwendig sein (Hautbiopsie,  Fruchtwasserpunktion, Chorionzottenbiopsie o.a.), werden Sie gesondert  über die Risiken der Probenentnahme für Sie und ggf. für das von Ihnen  erwartete Kind aufgeklärt. Ein weiteres, nie völlig auszuschließendes  Risiko besteht in der Möglichkeit einer Probenverwechslung. Es werden  alle Maßnahmen unternommen, um diese und andere Fehler zu vermeiden.

Bei einer genetischen Analyse werden

  • entweder bei einem konkreten Verdacht gezielt  einzelne genetische Eigenschaften (z.B. mittels  molekularzytogenetischer, molekulargenetischer oder Genproduktanalyse)
  • oder viele genetische Eigenschaften  gleichzeitig im Sinne einer Übersichtsmethode (z.B. mittels  Chromosomenanalyse, DNA-Array, Genomsequenzierung) untersucht.

Einwilligung zu einer Untersuchung nach GenDG
Einwilligung_nachGenDG.pdf (91,1 KB)  vom 14.01.2021

Bedeutung der Ergebnisse

Wird eine krankheitsverursachende Eigenschaft  (z.B. eine Mutation)  nachgewiesen, hat dieser Befund in der Regel eine  hohe Sicherheit. Wird  keine krankheitsverursachende Mutation gefunden,  können trotzdem für  die Erkrankung verantwortliche Mutationen in dem  untersuchten Gen oder  in anderen Genen vorliegen. Eine genetische  Krankheit bzw. Veranlagung  für eine Krankheit lässt sich daher meist  nicht mit völliger Sicherheit  ausschließen. In diesem Fall werden wir  versuchen, eine Wahrscheinlichkeit für das Auftreten der o.g.  Erkrankung bzw. eine Veranlagung bei Ihnen  bzw. Ihren Angehörigen  abzuschätzen. Manchmal werden Genvarianten  nachgewiesen, deren Bedeutung  unklar ist. Dies wird dann im Befund  angegeben und mit Ihnen  besprochen. Eine umfassende Aufklärung über  alle denkbaren genetisch  (mit-)bedingten Erkrankungsursachen ist nicht  möglich. Es ist auch nicht  möglich, jedes Erkrankungsrisiko für Sie  selbst oder Ihre Angehörigen  (insbesondere für Ihre Kinder) durch  genetische Analysen  auszuschließen.

Prinzipiell können bei allen  Untersuchungstechniken Ergebnisse  auftreten, die nicht mit der  eigentlichen Fragestellung im direkten  Zusammenhang stehen, aber  trotzdem von medizinischer Bedeutung für Sie  oder Ihre Angehörigen sein  können (sog. Zufallsbefunde).  Insbesondere bei den  Übersichtsmethoden wie Array-Analysen und  Genomsequenzierungen können  Zufallsbefunde auftreten, welche auf (Ihnen  möglicherweise noch nicht  bewusste) erhöhte Risiken für eventuell  schwerwiegende, nicht  vermeidbare oder nicht behandelbare Erkrankungen  hinweisen. Sie können  im Rahmen der Einwilligung bestimmen, ob bzw.  unter welchen Umständen  sie über derartige Zufallsbefunde informiert  werden möchten. Werden  mehrere Familienmitglieder untersucht, ist eine  korrekte  Befundinterpretation davon abhängig, dass die angegebenen   Verwandtschaftsverhältnisse stimmen. Sollte der Befund einer genetischen   Analyse zum Zweifel an den angegebenen Verwandtschaftsverhältnissen   führen, teilen wir Ihnen dies nur mit, wenn es zur Erfüllung unseres   Untersuchungsauftrages unvermeidbar ist.

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Einwilligung zur Analyse  jederzeit ohne Angaben von  Gründen ganz oder teilweise zurückziehen. Sie  haben das Recht,  Untersuchungsergebnisse nicht zu erfahren (Recht auf  Nichtwissen),  eingeleitete Untersuchungsverfahren bis zur  Ergebnismitteilung  jederzeit zu stoppen und die Vernichtung allen  Untersuchungsmaterials  sowie aller bis dahin erhobenen Ergebnisse zu  verlangen.

Widerruf einer Einwilligung zur genetischen Untersuchung
Widerruf einer Einwilligung zur genetischen Untersuchung.pdf (1,1 MB)  vom 14.01.2021

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